Wechsel des Gasanbieters
Obwohl der Wechsel des Gasanbieters erst seit Ende des letzten Jahres möglich ist und faktisch noch nicht jeder Gaslieferant in alle Regionen Deutschlands liefern kann, lohnt sich bereits ein Vergleich der Preise auf unseren Seiten. Unter Eingabe des durchschnittlichen Haushalts-Jahresverbrauchs lassen sich leicht die bisherigen Kosten mit denen anderer Anbieter vergleichen. Ist ein Wechsel noch nicht sofort möglich, so kann man sich vormerken lassen, da diese Möglichkeit in nächster Zeit geschaffen wird.Der Wechsel des Gas-Anbieters erfolgt in ähnlicher Form, wie der des Stromanbieters. Hat man also einen günstigeren Anbieter gefunden, kann man durch einen Link im Vergleichsrechner direkt auf die Seite des Gasanbieters blättern und dort den neuen Vertrag ausfüllen und bestätigen. Der Wechsel ist also einfach und unkompliziert.
Der neue Gasversorger setzt sich mit dem bisherigen in Verbindung, kündigt den bisherigen Belieferungsvertrag und mietet den Gaszähler sowie die Leitungen bis zum häuslichen Gasanschluss vom lokalen Versorger, der seinerseits weiterhin für die Wartung und Pflege des Leitungs- und Anschlusssystems verantwortlich bleibt, aber auch für die Gewährleistung der Gasversorgung, falls der neue Anbieter nicht zuverlässig liefert. Genau genommen bezahlt der neue Gasversorger nur eine Durchleitungsgebühr an den Grundversorger. An dem Anschluss selbst ändert sich nichts, so dass sich die Belieferung durch einen anderen Anbieter auf die direkte Gasversorgung des Haushalts nicht auswirkt. Zum Wechseltermin wird einmal durch den bisherigen oder den neuen Gasbelieferer der Zählerstand abgelesen und der Kunde erhält von diesem Zeitpunkt an die Rechnung von seinem neuen Vertragspartner. Das ist der einzige spürbare Unterschied. Das eingespeiste Gas bleibt im Endeffekt dasselbe, unabhängig davon, mit welchem Lieferanten der Vertrag geschlossen wurde.
Beim Abschluss des neuen Vertrages sollte darauf geachtet werden, dass der Preis für eine gewisse Zeit garantiert ist, ein erneuter Wechsel zu einem anderen Anbieter, der vielleicht sinnvoll wird, wenn es zu erneuten Preiserhöhungen kommt, aber flexibel und relativ kurzfristig durchgeführt werden kann. Es sollten also keine langfristigen vertraglichen Bindungen vereinbart werden.
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