Stromanbieterwechsel? Kein Problem!
Wer sich seit Jahren über die ständigen Strompreiserhöhungen ärgert, hat die Alternative, seinem bisherigen Stromversorger den Rücken zu kehren und sich einen preisgünstigeren Anbieter zu suchen. Viele Menschen aber sind daran gewöhnt, dass sie nur von einem Stromanbieter, dem Grundversorger, beliefert werden und befürchten, durch einen Wechsel die Sicherheit bei der Stromversorgung zu verlieren. Hinzu kommt, dass viele der neuen und preisgünstigen Anbieter eher unbekannt sind und daher noch nicht das uneingeschränkte Vertrauen der Verbraucher genießen. Zweifel daran, dass sich ein neuer Stromanbieter überhaupt am Markt behaupten kann und Ängste, dass bei einer möglichen Schließung dann die Stromversorgung nicht mehr gewährleistet ist, oder die Furcht davor, unter Umständen auf ein betrügerisches Angebot hereinzufallen, werden immer wieder, insbesondere von älteren Mitbürgern, angeführt. Mit anderen Worten: die großen Energieversorgungsunternehmen können mit ihren Kunden verfahren, wie sie wollen, letztendlich genießen sie doch das größere Vertrauen.Kein Grund zur Sorge
Derartige Zweifel und Sorgen sind unbegründet, denn die großen Energiebelieferungsunternehmen haben gleichzeitig die Funktion der Grundversorger. Damit sind sie immer verpflichtet, alle Haushalte mit Strom zu versorgen. Sollte ein kleinerer Energielieferant seinen Verpflichtungen zur Versorgung der Haushalte nicht mehr nachkommen können, dann treten automatisch die Grundversorger ein.
Der Weg zum günstigeren Stromtarif
Der Wechsel ist wesentlich unkomplizierter, als viele meinen. In der Regel setzt der neue Stromanbieter sich mit dem bisherigen in Verbindung und klärt den Übergang. Häufig muss der Kunde noch nicht einmal eine Kündigung aussprechen, weil auch das durch den neuen Versorger erledigt wird. Der Stromanbieterwechsel ist mit keinerlei Kosten verbunden und der Übergang vom bisherigen zum neuen Versorgungsunternehmen erfolgt automatisch und für den Verbraucher nicht spürbar. Er muss lediglich zum Tag des Wechsels einmal den Zählerstand angeben und erhält von diesem Termin an seine Abrechnung von einem anderen Unternehmen.
Die Länge der einzuhaltenden Kündigungsfrist richtet sich nach dem bisherigen Stromversorger. Wer den Strom noch vom Grundversorger bezieht, also noch nie gewechselt hat, muss eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende einhalten. Wurde bereits einmal eine vertragliche Vereinbarung mit einem anderen Anbieter getroffen, dann müssen die individuell vereinbarten Kündigungsfristen beachtet werden, da die Verträge vieler Stromanbieter pauschal über ein oder zwei Jahre abgeschlossen werden.
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